
Energieberatung
- Erhöhung des Komforts
- Reduktion von Energieverbräuchen
- Optimierung von Dämmmaßnahmen
- Verringerung von fossilen Energieträgern
- Einsatz von regenerativen Energieträgern
- langfristige Kosteneinsparung
- Wertsteigerung durch Sanierung
Aktuelles
BEG (Bundesförderungsgetz für Energieeffiziente Gebäude)- geplant ab 1.1./1.7.2021
Einzelmaßnahmen in Zukunft über Bafa, mit einem 5%-Bonus bei einem iSFp; Erhöhung der maximalen Fördersätze; alle Kredit basierten Programme noch bei der KfW; zusätzliche Förderung für EE (Erneuerbare Energien) und NH (Nachhaltigkeit); 40 und 40+ bei Sanierungen, KfW 115 entfällt;
GEG (Gebäude-Energie-Gesetz)- gültig ab 1.11.2020
EnEV, EEG und EWärmeG werden zusammengeführt; die Defintion Niedrigstenergiegebäude ist strittig, soll aber aus wirtschaftlichen Gründen bei dem bisherigen KfW-70 Modell bleiben; neue Berechnungsgrundsätze für PV-Anlagen; Bezugnahme auf aktuellere DIN 18599 Berechnungen;
KfW ab 24.1.2020
Änderung der Konditionen bei den Programmen 151/152/153/430; Erhöhung der Fördersätze; Wegfall der , Programme Heizungspaket und Lüftungspaket; Förderung von Öl-Heizungen neue Informationsblätter;
Bafa ab 1.1.2020Änderung der Förderungen: Die meisten Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien werde jetzt über das Bafa direkt gefördert; Umstellung auf prozentuale Förderkosten; Der Antrag für die MAP-Zuschüsse muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.